• Aufnahmebogen, siehe unten
• Heiratsurkunde und soweit Kinder vorhanden sind, deren Geburtsurkunden
• Unterschriebene Vollmacht
Da eine Online – Scheidung nur bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll ist, spart man die Kosten eines zweiten Anwalts. Es empfiehlt sich mit dem Ehepartner eine Regelung zu den Kosten zu treffen.
Für eine Vereinbarung zur Teilung der Anwaltskosten schlagen wir die folgende Formulierung vor:
„Wir sind uns einig darüber, dass wir uns scheiden lassen wollen. Zum Zwecke der Kostenersparnis soll sich nur die Ehefrau/Ehemann im Scheidungsverfahren von Frau Rechtsanwältin Marita Müller-Huy anwaltlich vertreten lassen und den Scheidungsantrag stellen. Die im Scheidungsverfahren anfallenden Anwaltskosten sollen hälftig zwischen uns geteilt werden. Nach rechtskräftiger Scheidung erstattet der Ehepartner die hälftigen nachgewiesenen Anwaltskosten. Für die Aufteilung der Gerichtskosten kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.“
Die Höhe der Anwaltskosten ist abhängig von dem Verfahrenswert. Dieser bestimmt sich nach den dreifachen Nettoeinkünften der Ehepartner, sowie
5 % vom bereinigten Vermögen, soweit dies über 50.000,00 € liegt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen