Online – Scheidung

Gerne bieten wir für Sie auch eine
Online - Scheidung an.

Unterstützung durch den Scheidungsprozess.

Sie haben Fragen?

Stressfrei und schnell.

Vorteile

Sie sparen Zeit, da lange Wartezeiten entfallen. Kostengünstiger, da nur ein Anwalt notwendig ist

Anspruchsteller

EIne Online - Scheidung bietet sich immer dann an, wenn sich Ehepartner weitestgehend einig sind und eine einverständliche Scheidung anstreben.

Voraussetzungen

Das Trennungsjahr muss bereits abgelaufen sein.

Anwaltskanzlei
Müller-Huy

Sie benötigen Hilfe bei rechtlichen Angelegenheiten?
Vereinbaren Sie JETZT einen Termin mit mir!

ANRUFEN: 06151 / 360 44 22
kanzlei@mueller-huy.de

Marita Müller-Huy
Rechtsanwältin

 

 

Unkomplizierter Ablauf

Schritt 1

Aufnahmebogen ausfüllen

Schritt 2

Vollmacht zurücksenden

Schritt 3

Optional: Telefontermin zur Besprechung der Vorgehensweise

Schritt 4

Scheidungsantrag wird eingereicht

Schritt 5

Versorgungsausgleich wird durchgeführt

Schritt 6

Scheidungstermin an dem der Anwalt und beide Eheleute erscheinen müssen. Danach wird der Scheidungsbeschluss verkündet.

Was benötige ich für Unterlagen?

• Aufnahmebogen, siehe unten
• Heiratsurkunde und soweit Kinder vorhanden sind, deren Geburtsurkunden
• Unterschriebene Vollmacht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten einer Online - Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.

Einmalige Anwaltskosten

Da eine Online – Scheidung nur bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll ist, spart man die Kosten eines zweiten Anwalts. Es empfiehlt sich mit dem Ehepartner eine Regelung zu den Kosten zu treffen.

Für eine Vereinbarung zur Teilung der Anwaltskosten schlagen wir die folgende Formulierung vor:

„Wir sind uns einig darüber, dass wir uns scheiden lassen wollen. Zum Zwecke der Kostenersparnis soll sich nur die Ehefrau/Ehemann im Scheidungsverfahren von Frau Rechtsanwältin Marita Müller-Huy anwaltlich vertreten lassen und den Scheidungsantrag stellen. Die im Scheidungsverfahren anfallenden Anwaltskosten sollen hälftig zwischen uns geteilt werden. Nach rechtskräftiger Scheidung erstattet der Ehepartner die hälftigen nachgewiesenen Anwaltskosten. Für die Aufteilung der Gerichtskosten kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.“

Höhe der Anwaltskosten

Die Höhe der Anwaltskosten ist abhängig von dem Verfahrenswert. Dieser bestimmt sich nach den dreifachen Nettoeinkünften der Ehepartner, sowie
5 % vom bereinigten Vermögen, soweit dies über 50.000,00 € liegt.

 

 

Gerne schicken wir Ihnen vorab
einen Kostenvoranschlag.

Aufnahmeformular

Direkt zum ausfüllen oder als PDF-Download

Klicken, um den Aufnahmebogen zu öffnen