Online-Scheidung

Gerne bieten wir für Sie auch eine
Online-Scheidung an.

Unterstützung durch den Scheidungsprozess.

Eine Online-Scheidung bietet sich immer dann an, wenn sich die Ehepaare weitestgehend einig sind und eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Wir arbeiten bundesweit mit Kooperationsanwälten zusammen und können Sie im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Klicken, um den Aufnahmebogen zu öffnen


FAQ: Online-Scheidung

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Online-Scheidung.

Was ist eine Online-Scheidung und was sind die Vorteile?

Der wesentliche Vorteil einer Online-Scheidung ist die Zeitersparnis. Da Sie digital mit Ihrem Anwalt kommunizieren, entfallen lange Wartezeiten auf einem persönlichen Termin.

Wer kann eine Online-Scheidung in Anspruch nehmen?

Eine Online-Scheidung bietet sich immer an, wenn sich die Ehepartner weitestgehend einig sind und eine einverständliche Scheidung anstreben.

Was sind die Voraussetzungen?

Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein.

Wie läuft eine Online-Scheidung ab?

  • Aufnahmebogen ausfüllen und per E-Mail, Briefpost oder Fax an uns
  • Ihnen wird eine Vollmacht übersandt, die Sie unterzeichnen und an uns zurückreichen
  • Soweit Sie dies wünschen, Vereinbarung eines Telefontermins, um Ihre Situation und die weitere Vorgehensweise kurz besprechen
  • Scheidungsantrag wird bei uns Gericht eingereicht
  • Versorgungsausgleich (Teilung der in der Ehe entstandenen Rentenanwartschaften) wird in der Regel vom Gericht durchgeführt
  • Scheidungstermin an dem der Anwalt und beide Eheleute erscheinen müssen. Danach wird der Scheidungsbeschluss verkündet

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aufnahmebogen, siehe unten unter Formulare
  • Heiratskunde und soweit Kinder vorhanden sind, deren Geburtsurkunden
  • Unterschriebene Vollmacht

Kosten

Die Kosten einer Online-Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.

Da eine Online-Scheidung nur bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll ist, spart man die Kosten eines zweiten Anwalts. Es empfiehlt sich mit dem Ehepartner eine Regelung zu den Kosten zu treffen. Für eine Vereinbarung zur Teilung der Anwaltskosten schlagen wir die folgende Formulierung vor:

„Wir sind uns einig darüber, dass wir uns scheiden lassen wollen. Zum Zwecke der Kostenersparnis soll sich nur die Ehefrau/Ehemann im Scheidungsverfahren von Frau Rechtsanwältin Marita Müller-Huy anwaltlich vertreten lassen und den Scheidungsantrag stellen. Die im Scheidungsverfahren anfallenden Anwaltskosten sollen hälftig zwischen uns geteilt werden. Nach rechtskräftiger Scheidung erstattet der Ehepartner die hälftigen nachgewiesenen Anwaltskosten. für die Aufteilung der Gerichtskosten kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.“

Die Höhe der Anwaltskosten ist abhängig von dem Verfahrenswert. Dieser bestimmt sich nach den dreifachen Nettoeinkünften der Ehepartner, sowie 5% vom bereinigten Vermögen, soweit dies über 50.000,00 € liegt.

Gerne schicken wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.

Sollten Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, dann übernimmt der Staat die Scheidungskosten. Sprechen Sie uns gerne hierzu an!

Anwaltskanzlei
Müller-Huy

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kanzlei@mueller-huy.de

Marita Müller-Huy,
Rechtsanwältin

 

 

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